ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Dienstleistungen und Veranstaltungen der Firma “Natur · Beweegung · Entwécklung Sàrl-S”

Stand: Februar 2022

Natur · Beweegung · Entwécklung Sàrl-S
19, Am Eck,
L-9742 Boxhorn
Luxembourg
Telefon: 691120450
Mail: info@nbe.lu
Steuernummer: 20192416044 / RCS: B233002 / TVA: LU31080214

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1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Dienstleistungsfirma “Natur · Beweegung · Entwécklung Sàrl-S” (NBE) – nachstehend „Dienstleister“ genannt – und dem „Auftraggeber“ (beide zusammen als „Parteien“ bezeichnet).

1.2 Unter Auftraggeber wird die natürliche oder juristische Person verstanden, welche mit ihrer Unterschrift das von dem Dienstleister unterbreitete Angebot mit ihrer Unterschrift angenommen und bestätigt hat. Dies können Unternehmen, Institutionen, Organisationen oder Einzelpersonen aus privatem oder beruflichem Umfeld sein. Unter „Teilnehmer“ wird eine natürliche Person verstanden, welche an einer vom Auftraggeber gebuchten Veranstaltung oder an einer durch den Dienstleister unabhängig organisierten Veranstaltung teilnimmt. In manchen Fällen kann es sein, dass der Auftraggeber gleichzeitig auch Teilnehmer einer Veranstaltung ist. In diesem Fall gelten die gleichen Regelungen wie für alle anderen Teilnehmer einer Veranstaltung.

1.3 Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

1.4 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber, bzw. Teilnehmer, schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn ihnen nicht in Textform widersprochen wird. Der Widerspruch ist innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister abzugeben.

2 Vertragsgegenstand

2.1 Der Dienstleister bietet überwiegend (erlebnis-)pädagogische Outdoor-Veranstaltungen, (Online-) Seminare, Programme, Beratungen, und Expeditionen an, welche individuell in Absprache mit dem Auftraggeber konzipiert werden. Außerdem bietet der Dienstleister seine Leistungen im Zusammenhang mit der Konzeption und Koordination von Projekten an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebotes wird von dem Dienstleister unter anderem über seine Internetpräsenz und von seinen sonstig genutzten Medien bekannt gegeben. Der genaue Vertragsgegenstand, bzw. die zu erbringende(n) Dienstleistung(en) ist/sind in den jeweiligen individuellen Angeboten und Vereinbarungen detailliert und abschließend aufgeführt.

2.2 Es kann vorkommen, dass die Veranstaltung aufgrund des (Kosten-)Aufwandes eine Mindestteilnehmerzahl voraussetzt. Sollte dies der Fall sein, wird dies in den jeweiligen individuellen Vereinbarungen erläutert und ggf. ein Aufpreis festgelegt, der von dem Teilnehmer zu zahlen wäre, wenn dieser dennoch auf die Durchführung der Veranstaltung besteht. Die mangelnde Teilnehmerzahl begründet für den Dienstleister ein ordentliches Kündigungsrecht i.S.v. Punkt 5.4 dieser AGB.

2.3 Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.4 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.5 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3 Zustandekommen des VertragesVertragsschluss zwischen Auftraggeber und Dienstleister:

Der Auftraggeber erhält von dem Dienstleister ein Angebot. Mit Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Angebotes an den Dienstleister liegt eine verbindliche Anmeldung des Auftraggebers und ein wirksamer Vertragsschluss vor. Der Auftraggeber erhält im Anschluss ein Bestätigungsschreiben durch den Dienstleister (per Post oder E-Mail). Eine durch den Auftraggeber abgeänderte Fassung des Angebotes gilt als Ablehnung des Angebotes verbunden mit einem neuen Angebot. Hier kommt der Vertrag erst mit Zusendung des Bestätigungsschreibens (über das neue Angebot) durch den Dienstleister an den Auftraggeber (per Post oder E-Mail) zustande.

3.2 Vertragsschluss zwischen Teilnehmer und Dienstleister:

Der Teilnehmer füllt eine Teilnahmeerklärung aus und übermittelt sie an den Dienstleister. Mit Übermittlung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung an den Dienstleister liegt eine verbindliche Anmeldung des Teilnehmers vor. Mit Zusendung des Bestätigungsschreibens durch den Dienstleister an den Teilnehmer (per Post oder E-Mail) kommt der Vertrag zustande. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, eine Teilnahmeerklärung ohne Nennung besonderer Gründe abzulehnen.

 

3.3 Vertragsschluss bei Gruppenanmeldung:

Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebs- oder Schulausflugs, schließt der Auftraggeber mit dem Dienstleister einen verbindlichen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Zum Vertragsschluss gilt Absatz 1 entsprechend. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Einwilligung der einzelnen Teilnehmer (bzw. ihrer Erziehungsberechtigten) einzuholen, eventuelle Informationen bzgl. der Veranstaltung an diese weiter zu leiten und deren Teilnahme sicher zu stellen.

4 Preise, Zahlungsmodalitäten und -bedingungen

4.1 Die Auftragskosten für den Auftraggeber oder die Teilnahmegebühren für den Teilnehmer für die jeweilige Veranstaltung (die „Veranstaltungskosten“) richten sich nach dem im Angebot oder der Teilnahmeerklärung festgehaltenen Betrag des Dienstleisters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (s. Punkt 3), zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, falls im unterbreiteten Angebot / in der Teilnahmeerklärung nicht anders angegeben.

4.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen, sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs. Bei wesentlichen Überschreitungen der vereinbarten Auftragskosten (mehr als 20% des vereinbarten Betrags) verpflichtet sich der Dienstleister, den Auftraggeber darüber in Kenntnis zu setzen.

4.3 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Dienstleister vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr bzw. Auftragskosten in Rechnung zu stellen.

4.4 Zahlungen sind grundsätzlich wie folgt fällig:

– 25% der Veranstaltungskosten („Anzahlung“) sind drei (3) Tage nach Vertragsschluss (vgl. Punkt 3) fällig. Erst mit Eingang der Anzahlung beim Dienstleister gilt die Teilnahme als bestätigt;
– Die übrigen 75% der Veranstaltungskosten (zzgl. MwSt.) sind zehn (10) Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig;
– Bei Vereinbarung über die Höhe der Veranstaltungskosten auf Zeit- und Materialbasis (vgl. Punkt 7.2) tritt Fälligkeit vierzehn (14) Tage nach Rechnungsstellung ein.

 

4.5 Der Auftraggeber / Teilnehmer kann per Überweisung, oder, falls im Angebot oder der Teilnahmeerklärung angegeben, per DigiCash oder Barzahlung seiner Zahlungspflicht nachkommen.

4.6 Der Auftraggeber / Teilnehmer erhält spätestens am letzten Tag der Veranstaltung über den Gesamtbetrag der Veranstaltungskosten eine gesonderte Rechnung, sowie einen Zahlungsbeleg über empfangene (Teil)-Zahlungen.

 

5 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit Zusendung des Bestätigungsschreibens (vgl. Punkt 3) und endet mit Erbringung der Dienstleistung bzw. bei Veranstaltungsende, sofern er nicht im Voraus gemäß folgenden Vorschriften von einer Partei gekündigt wird.

5.2 Ordentliche Kündigung durch den Auftraggeber / Teilnehmer:

Der Vertrag kann vom Auftraggeber ordentlich auf dem Postweg oder per elektronischer Post gekündigt werden. Auf Postweg ist das Datum des Poststempels und dem elektronischen Weg das Eingangsdatum ausschlaggebend. In beiden Fällen erfolgt eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an den Auftraggeber oder den Teilnehmer. Im Falle einer Kündigung seitens des Auftraggebers werden folgende „Stornierungskosten“ fällig:

– Bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% der Veranstaltungskosten;
– Zwischen 30 und 11 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Veranstaltungskosten;
– Ab 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Veranstaltungskosten. 

Eventuell anfallende Kosten, welche aufgrund der Stornierung gegenüber Dritten fällig werden, werden dem Auftraggeber zusätzlich zu den Stornierungskosten in Rechnung gestellt.

Sollte die Anzahlung (vgl. Punkt 4.2) bei Kündigung bereits geleistet worden sein, wird die Anzahlung mit den jeweiligen Stornierungskosten verrechnet.

5.3 Ordentliche Kündigung durch den Dienstleister:

Sollte die Veranstaltung aus irgendeinem Grund abgesagt bzw. der Vertrag gekündigt werden, den der Dienstleister zu vertreten hat, werden bereits geleistete Anzahlungen oder Veranstaltungskosten spätestens binnen zwei (2) Wochen nach Kündigung auf das Konto des Auftraggebers / Teilnehmers zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Dienstleister bestehen jedoch nicht. Eine Absage / Kündigung aufgrund Höherer Gewalt (s. Punkt 5.) hat der Dienstleister nicht zu vertreten.

5.4 Ordentliche Kündigung durch den Dienstleister wegen mangelnder Teilnehmerzahl:

Sollte die Veranstaltung wegen mangelnder Teilnehmerzahl (vgl. Punkt 2.2 dieser AGB) abgesagt und der Vertrag aus diesem Grund gekündigt werden, werden bereits geleistete Anzahlungen oder Veranstaltungskosten spätestens binnen zwei (2) Wochen nach Kündigung auf das Konto des Auftraggebers / Teilnehmers zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Dienstleister bestehen jedoch nicht.

 

5.5 Kündigung durch den Dienstleister wegen Nichtzahlung der Veranstaltungskosten:

Der Dienstleister kann den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber / Teilnehmer die Veranstaltungskosten nicht fristgerecht leistet. Der Anspruch seitens des Dienstleisters auf die Veranstaltungskosten bleibt von der Kündigung unberührt. Sollte der Auftraggeber / Teilnehmer die Anzahlung nicht fristgerecht leisten, gilt seine Teilnahme an der Veranstaltung als nicht bestätigt. In diesem Falle kann der Dienstleister den Vertrag ab Fälligkeit der Anzahlung kündigen und den Platz für andere Kunden reservieren.

– Wird der Platz durch einen anderen Kunden besetzt, schuldet der Teilnehmer dem Dienstleister lediglich die Anzahlung;
– Wird der Platz nicht anderweitig besetzt, schuldet der Teilnehmer die gesamten Veranstaltungskosten, zzgl. MwSt. und Verzugszinsen.

Im Falle einer längerfristigen Zusammenarbeit mit regelmäßigen Zahlungen behält sich der Dienstleister das Recht einer fristlosen Kündigung vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und die Zahlung nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet. Der Anspruch seitens des Dienstleisters auf die ausstehenden Zahlungen durch den Auftraggeber bleibt von der fristlosen Kündigung unberührt.

6 Kündigung oder Abbruch einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt

Die Veranstaltung kann von jeder Partei aufgrund „Höherer Gewalt“ (vgl. Punkt 6.2) außerordentlich gekündigt, bzw. von dem Dienstleister frühzeitig abgebrochen werden. Die Kündigung hat unverzüglich, spätestens binnen einer (1) Woche ab Kenntnis über die Höhere Gewalt zu erfolgen.

6.2 Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Veranstaltung aufgrund eines von den Parteien unvorhersehbaren Ereignisses, das die Parteien trotz äußerster Sorgfalt nicht abwenden können, nicht wie geplant stattfinden kann. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere, aber nicht abschließend: Naturkatastrophen jeder Art (Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, Vulkanausbrüche), Pandemien (wie Corona), Aufruhren, Blockaden, Boykotte, Brände, Embargos, Geiselnahmen, Kriege, Revolutionen, Sabotagen, Streiks, Terrorismus, oder durch Dritte verursachte Verkehrsunfälle.

6.3 Wenn aufgrund Höherer Gewalt die Veranstaltung nicht wie geplant durchführbar ist, unterbreitet der Dienstleister dem Auftraggeber ein vergleichbares Ersatzangebot zu einem späteren Zeitpunkt oder ein vergleichbares “Indoor”-Angebot, falls dies möglich ist.

6.4 Wenn der Dienstleister seine Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen kann und/oder die Veranstaltung aus diesem Grund abgesagt werden muss, und keine Alternative i.S.v. Punkt 6.3 gefunden wird, erhält der Auftraggeber / Teilnehmer 10% seiner Anzahlung zurück, soweit diese bereits geleistet ist. Anderenfalls stellt der Dienstleister eine Rechnung in Höhe von 15% der Anzahlung aus. In jedem Fall stellt der Dienstleister dem Auftraggeber im Vorfeld erbrachte Leistungen in Rechnung.

 

6.5 Wenn aufgrund Höherer Gewalt eine Eintagesveranstaltung im Laufe der Durchführung abgebrochen werden muss, entscheidet die bereits verstrichene Zeit auf einen Ersatzanspruch. Bei weniger als 50% der verstrichenen angesetzten Programmdauer, hat der Auftraggeber das Anrecht auf eine Wiederholung zu einem späteren Zeitpunkt für einen geringen Mehrkostenaufwand (z.B. Fahrtkosten, erneute Vorbereitungskosten). Falls das Ersatzangebot nicht angenommen wird, werden dem Auftraggeber lediglich 50% der Auftragskosten in Rechnung gestellt. Eventuell im Vorfeld geleistete Vorbereitungskosten und entstandene Fahrtkosten sind von dieser 50%-Regelung ausgenommen und werden dem Auftraggeber/Teilnehmer in voller Höhe in Rechnung gestellt.

6.6 Bei Mehrtagesveranstaltungen (mit oder ohne Übernachtung) gelten die gleichen Regelungen wie bei Punkt 6.4, wobei jeder Veranstaltungstag einzeln betrachtet wird. Bei Abbruch eines einzelnen Veranstaltungstages im Rahmen einer Mehrtagesveranstaltung, behält sich der Dienstleister das Recht vor, die gesamte Mehrtagesveranstaltung abzusagen. Die bisher geleisteten Stunden und Vorauszahlungen sowie eventuell entstehende Stornierungskosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

7 Weitere Rechte und Pflichten der Parteien: Ausrüstung, Materialbeschaffung, Personal, Anmietung von Räumen

Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften bzw. Material und das nötige „Personal“ (Seminarleiter/Coach/Trainer/Co-Trainer), es sei denn, individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Der Auftraggeber stellt, falls notwendig, die für die Durchführung einer Veranstaltung benötigten Räumlichkeiten zur Verfügung, oder kommt für zusätzliche entstehende Mietkosten für entsprechende Räumlichkeiten auf. Findet die Veranstaltung auf dem Grundstück des Auftraggebers oder auf einem von ihm ausgewählten Grundstück statt, ist der Auftraggeber verpflichtet die nötigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen (z.B. Verkehrssicherung, Baumpflege etc.) um die körperliche und psychische Gesundheit der Teilnehmer*innen sicher zu stellen und sich die nötigen Genehmigungen seitens der Forstverwaltung oder andere zuständige Behörden bzw. Verwaltungen einzuholen. Kommt es aufgrund fehlender Räumlichkeiten oder fehlender Genehmigungen zu einer Kündigung oder dem Abbruch einer Veranstaltung, werden dem Auftragsgeber die Veranstaltungskosten sowie eventuell entstehende Mehrkosten in Rechnung gestellt. 
Die Parteien sind bemüht, sich gegenseitig nach bestem Wissen und Gewissen bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

 

7.2 Anpassungen des Vertragsgegenstandes

Jede Partei kann bei der anderen Partei in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs (vgl. Punkt 2 und die individuelle Vereinbarung) beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung seitens des Dienstleisters, kann der zusätzliche Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Gegebenenfalls werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung, erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen AGB zustande. Bei Ausfall eines im Vorfeld vereinbarten gebuchten Trainers, z.B. im Krankheitsfall, behält sich der Dienstleister das Recht vor, einen Ersatztrainer ohne zuzügliche Kosten für den Auftraggeber zur Durchführung des Auftrages zu engagieren.

7.3 Ausschluss wegen vertragswidrigen Verhaltens

Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung und/oder die Sicherheit anderer Teilnehmer nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Missachtung von Sicherheitsregeln und den Belangen des Natur- und Umweltschutzes. In diesem Fall behält sich der Dienstleister vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und eventuelle für den Dienstleister entstandenen Mehrkosten aufgrund eines Ausschlusses zusätzlich zu den Veranstaltungskosten in Rechnung zu stellen. Das Personal des Dienstleisters ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsberechtigt. Den Sicherheitsvorschriften des Personals ist Folge zu leisten. Bei Verstößen hiergegen ist der Dienstleister berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen oder diese vorzeitig zu beenden und eventuelle für den Dienstleister entstandenen Mehrkosten aufgrund eines Ausschlusses / der Beendigung zusätzlich zu den Veranstaltungskosten in Rechnung zu stellen. Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Dienstleister berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen oder diese vorzeitig zu beenden und eventuelle für den Dienstleister entstandenen Mehrkosten aufgrund eines Ausschlusses / der Beendigung zusätzlich zu den Veranstaltungskosten in Rechnung zu stellen.

7.4 Gesundheit der Teilnehmer

Die Teilnahme an den Veranstaltungen setzt eine grundsätzliche körperliche Fitness ohne wesentliche gesundheitliche Einschränkungen voraus. Vor der Veranstaltung muss der Dienstleister, bzw. das Personal über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. Es obliegt der Verantwortlichkeit des Teilnehmers (oder der zuständigen aufsichtspflichtigen Person, im Falle eines minderjährigen Teilnehmers) eventuell benötigte Medikamente (z.B. Asthmaspray, Insulin, etc.) in unmittelbarer Zugänglichkeit zu halten und bei einer mobilen Veranstaltung ggf. mitzuführen. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Dienstleister berechtigt, den betreffenden Teilnehmer ohne Erstattung der Veranstaltungskosten von der Veranstaltung auszuschließen.

 

7.5 Aufsichtspflicht bei Minderjährigen

Der Dienstleister übernimmt keine Aufsichtspflicht für vormundschafts-pflichtige oder minderjährige Personen. Die Aufsichtspflicht muss vonseiten des Auftraggebers sichergestellt werden. Der Auftraggeber bzw. die vom Auftraggeber ausgewählte Aufsichtsperson mit zuvor schriftlich übertragener Aufsichtspflicht haftet für vormundschafts-pflichtige / aufsichtspflichtige Personen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, eine Einwilligung der entsprechenden Vormünder über eine Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung einzuholen.

7.6 Angemessene Kleidung

Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich den Witterungsverhältnissen angemessene Kleidung zu tragen bzw. mitzuführen. Bei minderjährigen und vormundschafts-pflichtigen Personen ist die jeweilige Aufsichtsperson für angemessene Kleidung der zu betreuenden Person verantwortlich. Ist durch den Dienstleister eine Material- und/oder Kleidungsliste vorgegeben, ist der Teilnehmer bzw. die Aufsichtsperson für die Beschaffung und Mitführung des benötigten Materials aus der Liste verantwortlich. Wenn aufgrund einer Nichteinhaltung der Vorgaben bzw. aufgrund fehlenden Materials oder fehlender Kleidung ein Ausschluss eines Teilnehmers oder ein Abbruch einer Veranstaltung erfolgt, ist der Dienstleister berechtigt, eventuelle für ihn entstandenen Mehrkosten aufgrund eines Ausschlusses / der Beendigung zusätzlich zu den Veranstaltungskosten in Rechnung zu stellen.

8 Versicherung

Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sogenannten Outdoorbereich, sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer über die Berufshaftpflichtversicherung des Dienstleisters hinaus nur im Rahmen seiner eigenen Kranken-/Unfallversicherung versichert.

9 Verschwiegenheitspflicht

Der Dienstleister verpflichtet sich, während der gesamten Vertragsdauer und darüber hinaus über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers / Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren.

10 Haftung

10.1 Haftung des Dienstleisters

Der Dienstleister haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Der Dienstleister übernimmt keinerlei Garantie. 
Der Schadensersatzanspruch richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und umfasst demnach nur Schäden, die eine direkte und unmittelbare Folge des schädigenden Ereignisses darstellen, im Falle von einfacher Fahrlässigkeit lediglich den vorhersehbaren Schaden. 
Für das Verschulden durch das Personal und deren Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang. Eine darüberhinausgehende Haftung besteht nicht. Der Dienstleister unterhält eine Versicherung zur Abdeckung eventueller Haftpflichtschäden.

 

10.2 Haftung des Auftraggebers / Teilnehmers

Den Teilnehmern kann leihweise Ausrüstung überlassen werden. Für abhanden gekommene oder durch unsachgemäße Handhabung beschädigte bzw. unbrauchbar gewordene Ausrüstung haftet der Teilnehmer in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes. 
Im Übrigen richtet sich die Haftung des Auftraggebers / Teilnehmers nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11 Datenschutz und Copyright

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung teilt der Auftraggeber / Teilnehmer dem Dienstleister personenbezogene Daten mit, die er zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung verarbeiten wird. 

Es kann vorkommen, dass der Dienstleister im Rahmen der Veranstaltung Aufnahmen von Teilnehmern macht. Der Teilnehmer kann die Aufnahme jeglichen Bild- und Videomaterials jederzeit verweigern oder deren Löschung verlangen. 

Nähere Informationen zum Datenschutz befinden sich auf der Webseite des Dienstleisters (www.nbe.lu). unter „Datenschutz“. Auf schriftliche Anfrage wird dem Auftraggeber / Teilnehmer entsprechende Datenschutzerklärung des Dienstleisters auf Papier ausgehändigt.

Alle Unterlagen, welche im Rahmen einer Veranstaltung des Dienstleisters dem Auftraggeber oder den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht ohne eine ausdrückliche Genehmigung seitens des Dienstleisters kopiert, vervielfältigt oder etwaigen Drittpersonen zugänglich gemacht werden. Dies gilt für alle Unterlagen, unabhängig vom Format (digital oder analog).

12 Anwendbaren Recht und Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich luxemburgisches Recht.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Luxemburg oder in einem anderen EU -Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Dienstleisters.

13 Sonstige Bestimmungen

13.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB durch individuelle Vertragsabreden sowie andere vertragliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
13.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder der individuellen Vereinbarung nicht berührt. Die Parteien vereinbaren schon jetzt, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine gesetzlich zulässige Bestimmung zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden geprüft durch:

M&S Law Sàrl
205, Route d’Arlon
L-1150 Luxembourg